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   BPatG, 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10   

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https://dejure.org/2010,32717
BPatG, 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2010,32717)
BPatG, Entscheidung vom 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2010,32717)
BPatG, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2010,32717)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08
    Auszug aus BPatG, 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10
    So ist Erfolglosigkeit noch nicht anzunehmen, wenn eine Verletzungsklage nur angedroht wird oder wenn aus dem Gebrauchsmuster lediglich eine Verwarnung, d.h. ein ernsthaftes und endgültiges Begehren auf Unterlassung der Benutzung des Gebrauchsmustergegenstands erfolgt (BPatGE 22, 57, 60; Bühring a. a. O., Rn. 84 f.; vgl. dazu auch Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., Rn. 49 zu § 17 GebrMG; Benkard, a. a. O., Rn. 23 zu § 17 GebrMG; für das Nichtigkeitsverfahren BPatG GRUR-RR 2009, 325, 326).
  • LG Stuttgart, 27.03.2019 - 45 O 12/17

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei fehlender Parteifähigkeit;

    Die von der Beklagten für ihre abweichende Auffassung zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - sowie BPatG (nicht: BFH), Beschluss vom 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10 -) führt zu keinem anderen Ergebnis, denn sie ist bereits nicht einschlägig, da sie jeweils besondere Fallkonstellationen betrifft, die mit der hiesigen schon im Ansatz nicht vergleichbar sind (Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft bzw. Kostenentscheidung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren).
  • LG Stuttgart, 27.03.2019 - 45 O 1217

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei fehlender Parteifähigkeit;

    Die von der Beklagten für ihre abweichende Auffassung zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - sowie BPatG (nicht: BFH), Beschluss vom 20.12.2010 - 35 W (pat) 19/10 -) führt zu keinem anderen Ergebnis, denn sie ist bereits nicht einschlägig, da sie jeweils besondere Fallkonstellationen betrifft, die mit der hiesigen schon im Ansatz nicht vergleichbar sind (Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft bzw. Kostenentscheidung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren).
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